Das Gardemaß definiert im ursprünglichen militärischen Sprachgebrauch eine bestimmte Körpergröße, welche die Tauglichkeit zur jeweiligen Gardeeinheit aufweist.
Im heutigen Sprachgebrauch wird der Begriff „ein entsprechendes Gardemaß haben“ auf alle äußerlichen Merkmale ausgeweitet, um die beschriebene Person – rein äußerlich – zu einer bestimmten Gruppe zuzuordnen.