Die Vollbanklizenz gestattet die Vornahme aller Bankgeschäfte, während die Teillizenz auf einige oder nur ein Bankgeschäft (etwa Garantiegeschäfte) begrenzt ist.
Es handelt sich hierbei um „verbotene Geschäfte“, zu denen der Eigenhandel in Derivaten und Wertpapieren mit Ausnahme als Market-Maker oder Kredit- und Garantiegeschäfte mit Hedgefonds gehören.