Auch fehlende oder unzureichende Fristenkongruenz, fehlende Anschlussfinanzierung und ausbleibende Prolongation, Vorfinanzierung, Vollfinanzierung oder ungeeignete Finanzierungsinstrumente stellen ein Finanzierungsrisiko dar.
Ein Refinanzierungsrisiko besteht theoretisch nicht, wenn Kreditinstitute ihr Aktivgeschäft streng im Rahmen der Fristenkongruenz refinanzieren würden.