1662 sollten auf Befehl des Herzogs in jedem Amt 10 Bauern angesiedelt werden und ihnen auf herrschaftliche Kosten die Gebäude errichtet, die Felder besät und auch mehrere Freijahre gegeben werden.
Die Kolonisten bekamen sechs Freijahre zugesichert, in denen sie ihr Land roden und aus eigenen Mitteln Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichten sollten.