Die Tatsache, dass bestimmte Vögel, die nicht bejagt werden (dürfen), dem Flugwild zugeordnet sind, hängt damit zusammen, dass für diese Vögel eine ganzjährige Schonzeit besteht.
Die Vorsteh- und Stöberhunde gewannen weiter an Bedeutung, ihr Aufgabenspektrum erweiterte sich jedoch um das Apportieren von geschossenem Flugwild, vor allem aus dem Wasser oder aus Dickungen.
Er wies darauf hin, dass „eine Behörde die Anwendung chemischer Pestizide fördert, obwohl sie Singvögel und Flugwild gefährden, deren Erhaltung von einer anderen Behörde befürwortet wird“.