An der Nordmauer der Halle lagen gegen Westen mit dem Raum für den Halleninspektor, den Marktaufseher und den Fleischbeschauer weitere Verwaltungsräume, getrennt durch einen Lichthof.
Das Umgehen der Bestimmungen war allerdings nur dadurch möglich, dass die Fleischbeschauer selbst Einwohner der Dörfer waren und nicht zum Nachteil ihrer Nachbarn handelten.
Die Fleischbeschauer mussten das Schlachten eines Schweines genehmigen und die vorgeschriebene Abgabemenge einfordern (1/4 des Schweins durfte pro Person im Haushalt einbehalten werden).