Die Einreichung einer vollständigen neuen Liste ist danach auch vorgeschrieben, wenn es sich um eine bloße Namensänderung des Gesellschafters (z. B. durch Eheschließung oder Firmenänderung) handelt.
Anfang 1938 wurde der politische und geschäftliche Druck während der Arisierung so stark, dass man sich entschloss, am 20. Mai 1938 eine Firmenänderung in „Bankhaus Pferdmenges & Co.“ durchzuführen.