Nunmehr wird unabdingbar von Wertpapierdienstleistungsunternehmen verlangt, den Verbraucher über die besonderen Risiken der Finanztermingeschäfte vor deren Abschluss zu informieren.
Optionen sind bedingte Finanztermingeschäfte, bei denen der Käufer einer Option nicht mehr als die bezahlte Optionsprämie verlieren kann, der Verkäufer einer Option allerdings ein theoretisch unbegrenztes Verlustpotential eingeht.