Die drei Stellen haben gemeinsam sechs "Bewohnbarkeitsprinzipien" als prioritäre Kriterien festgelegt, die verwendet wurden, um Finanzierungsentscheidungen, vorgeschlagene Programme und gesetzliche Empfehlungen zu beurteilen.
Der Verwalter wird eine einzelne Investitions- oder Finanzierungsentscheidung niemals treffen, ohne dabei die bereits getätigten Investitionen zu berücksichtigen.
Es gab jedoch keine Entscheidung, diese Pläne zu erstellen, denn die Umsetzung des Projekts erfordert eine gesonderte Finanzierungsentscheidung im Staatshaushalt.