Sinken jedoch die aktuellen Marktzinsen, dann hat der Kreditnehmer den Festzins weiterhin zu zahlen; er trägt mithin lediglich das Zinsänderungsrisiko bei sinkenden Zinsen.
Die Entlastung bei Zinsen kann durch Umstellung von Festzinsen auf variable Zinsen oder umgekehrt oder durch eine neue Refinanzierungsbasis beim Gläubiger (mit dem Effekt niedrigerer Zinsen) herbeigeführt werden.
Diese Bestimmung unterscheidet zwischen „gebundenen“, also Festzinsen, und „veränderlichen“, also variablen jährlichen Zinssätzen, die einer Kreditinanspruchnahme zugrunde gelegt werden.
Aber nicht erst dann beginnt das Zinsänderungsrisiko, sondern bereits mit der Vereinbarung eines Festzinses, weil die Gefahr besteht, dass während der Zinsbindungsfrist das Zinsniveau unter den Festzins sinkt.
Ein Festzins kann entweder für die gesamte Laufzeit eines Kredites oder einer Geldanlage vereinbart werden oder aber nur für einen Teil der Laufzeit (siehe Zinsbindungsfrist).
Außerdem kann der Währungsswap mit einem Zinsswap kombiniert werden (Zins-Währungsswap;), der den Tausch von Festzinsen gegen variable Zinsen in unterschiedlichen Währungen zum Gegenstand hat.