So ist eine Personenbeförderung nur den Olandern für Angehörige und Feriengäste und den Langenessern nur für Angehörige gestattet, spontane Mitfahrten sind strikt untersagt.
Der sonstige Bedarf für die Lebensführung wird mit dem Erlös aus der Milchwirtschaft und zu einem kleinen Teil aus dem Tourismus (Feriengäste) bestritten.