In der Praxis, z. B. im gesetzlichen Messwesen, gilt ein Messmittel als richtig, wenn seine systematischen Messabweichungen innerhalb festgelegter Fehlergrenzen liegen.
Der Aufwand bezüglich der Fehlergrenzen des Quarzes ist beim gegebenen Zähler optimal gewählt; es lohnt nicht, die Garantiefehlergrenzen unter einen Quantisierungsschritt zu drücken.
Der Betrag der zufälligen Messabweichungen ist häufig gegenüber der Fehlergrenze vernachlässigbar klein; sonst soll er bei der Festlegung der Fehlergrenze berücksichtigt werden.