Bei der Expertenanhörung vor der Einführung des neuen niedersächsischen Polizeigesetzes erklärte er 2018 vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung für unverzichtbar.
Dabei werden entweder Sachverständige befragt (Expertenanhörung) oder es kommen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Bürgerinnen und Bürger zu Wort, die zum Gegenstand der Beratungen sachliche Auskunft geben wollen.