Die Eventualmaxime zieht es nach sich, dass Vorbringen eventualiter formuliert und Beweismittel auch für den subsidiären Fall eingereicht werden müssen.
Die Eventualmaxime in dieser Reinform kann zu ungerechten Ergebnissen führen, wenn beispielsweise Beweise erst entstehen, nachdem die Verfahrensstufe bereits vorbei ist, in der Beweise vorgebracht werden können (so genanntes novum).
In der reinen Form beschreibt die Eventualmaxime, dass eine an einem Prozess teilnehmende Partei ihr gesamtes Vorbringen bzw. Einreden wie z. B. Verteidigungsmittel innerhalb eines bestimmten Verfahrensabschnittes vornehmen soll.