Aber auch danach müssen bei bekannten Kunden immer Aufzeichnungen auch für die Ertragssteuer gemacht werden, die zum täglichen Kassenbericht zu nehmen und damit aufzubewahren sind.
Diese sind in der Regel Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterliegen damit sowohl den Ertragssteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) als auch der Umsatzsteuer.
Juristische Personen (wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Anstalten) unterliegen der generellen Ertragssteuer in Höhe von 12,5 % (was vergleichbar zum Körperschaftsteuersatz in anderen europäischen Staaten ist).