Das Erteilungsverfahren erstreckt sich von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents bzw. bis zur Zurückweisung oder Zurücknahme der Anmeldung.
Weiterhin wird geprüft, ob der Anmelder berechtigt ist, selbst das Erteilungsverfahren zu betreiben, oder ob er einen Vertreter benennen muss (Abschnitt Vertretung).