Die gesetzliche Frist zur ersten behördlichen Stellungnahme beträgt 20 Werktage bei einer Erstemission und 10 Werktage bei Wertpapieren, die bereits öffentlich gehandelt werden oder an einem geregelten Markt zugelassen wurden.
Die Erstemission von Aktien, Anleihen und Investmentanteilen findet dort auf dem Primärmarkt statt, während der – häufiger vorkommende – Weiterverkauf auf dem Sekundärmarkt erfolgt.
Als Volksaktien bezeichnet man Aktien, die meistens im Zuge einer (Teil-)Privatisierung eines Unternehmens bei der Erstemission gezielt an Kleinanleger verkauft werden.
Die Erstemission von Aktien, Anleihen und Investmentanteilen findet auf dem Primärmarkt statt, während der – häufiger vorkommende – Weiterverkauf auf dem Sekundärmarkt erfolgt.
Hier wurden Börsengänge absurder Online-Angebote präsentiert, beispielsweise die zum Verschenken von Fallobst eingerichtete, dann aber Domain www.apple-umsonst.de, die bei ihrer Erstemission astronomische Summen erzielten.