Ursprünglich war die integrierte Mediation als ein Verfahren der gerichtsverbundenen Mediation entstanden, indem mediative Aspekte in ein gerichtliches Erkenntnisverfahren eingeführt wurden.
Erhebt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch wird das Schuldentriebverfahren als normales Erkenntnisverfahren fortgeführt und der Zahlbefehl verliert seine Kraft (§ 585 Abs.
Er bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren (oder Vorverfahren) und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens.