Das Internet als Befragungsmedium bietet dem Befrager interessante Möglichkeiten bei der Fragebogenentwicklung, die teilweise dem persönlichen Interview vorbehalten sind oder in anderen Erhebungsformen nicht verwendet werden können.
Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Immobilienertragsteuer sind somit keine selbständigen Steuern, sondern besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.
Die Entwicklung eines Fragebogens muss immer im Hinblick auf das Ziel der Befragung, die Erhebungsform und die gewünschten Auswertungsmöglichkeiten erfolgen.
Auch bestimmte Erhebungsformen für beschränkt Steuerpflichtige (z. B. bei inländischen Einkünften von ausländischen Künstlern, Sportlern oder Aufsichtsräten) sind als Abgeltungsteuern ausgestaltet.