Eine besondere Eignung ist ebenfalls nicht mehr nachzuweisen, so dass nunmehr jeder gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitsstellen einen Rechtsanspruch auf das Erfolgshonorar von der Bundesagentur für Arbeit aus dem sog.
Das geschah auf Vermittlung eines Gläubigers, bei dem Tieck auf diese Weise seine hohen Schulden abzuzahlen hoffte – zusätzlich war ein Erfolgshonorar von 2000 Talern vereinbart.
Unter einem Erfolgshonorar wird jegliches Honorar verstanden, dessen Ermittlung die Erfolgsmessung voraussetzt und dessen Höhe anhängig vom Projektziel ist.