Liegen die Voraussetzungen vor, darf der Gläubiger das Kreditinstitut oder die Versicherung aus der gegebenen Erfüllungsbürgschaft/-Garantie auf Geldzahlung in Anspruch nehmen.
Eine Klausel kann vorsehen, dass sich die Bietungsgarantie nach Zuschlag automatisch in eine Vertragserfüllungsgarantie/Erfüllungsbürgschaft zugunsten der ausschreibenden Stelle umwandelt.
Bestehen Zweifel an der Bonität des Schädigers, kann der Geschädigte zur Absicherung seines Schadenersatzanspruchs eine Erfüllungsbürgschaft verlangen.