Erst im 14. Jahrhundert entwickelte sich das Rechtsinstitut des gewohnheitsrechtlich anerkannten Erbvertrages (Hauptanwendungsfall: Konfraternität) aus dem alten deutschen Recht.
Weitere beliebte Strategien der Einflussnahme waren das Abschliessen von Erbverträgen, Fehden oder die Übernahme von Adligen (oder deren Untertanen) als Pfahlbürger in die Stadtgemeinde.
Der Familien-Erbvertrag aus den Jahren 1595 und 1613 sah einen „Stammverein“ vor, der das wiedische Herrschaftsgebiet in eine Obere und eine Untere Grafschaft teilte.