Soll der Bedachte auch als Erbe für die Verbindlichkeiten mit einstehen, so handelt es sich um eine Erbeinsetzung zu dem Wert der Sache entsprechenden Bruchteil mit vorweggenommener Teilungsanordnung.
Ein Kodizill war eine im österreichischen Rechtswesen definierte einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthielt.
Um den überlebenden Ehegatten oder nahe Angehörige für den Todesfall abzusichern, gibt es als bessere Lösung die Erbeinsetzung, das Vermächtnis oder die Schenkung unter Lebenden bzw. von Todes wegen.
Vertragsmäßig, also mit Bindungswirkung gegenüber dem Vertragspartner des Erblassers, können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen verfügt werden.