Zwar wurde zunächst der Erbanspruch seines geistesschwachen Halbbruders und auch der seines postum geborenen Sohnes anerkannt, doch hatte diese Regelung keinen Bestand.
Ihr Bräutigam sicherte schriftlich zu, auf alle Erbansprüche zu verzichten, und sie teilte ihr Erbe, notariell beglaubigt, vorzeitig auf, sodass ihre Kinder den Widerstand aufgaben.