Tritt die angestrebte Reizsituation schließlich ein, wird eine Endhandlung ausgelöst, durch die das Appetenzverhalten aufhört und von einem Zustand verhältnismäßiger Ruhe abgelöst wird.
Im Unterschied zum (zumindest anfänglichen) Appetenzverhalten wird die Endhandlung zudem – über einen angeborenen Auslösemechanismus – auch von Umweltreizen ausgelöst.
Laut Tinbergens „Instinktlehre“ von 1952 zeige ein Tier dann Übersprungverhalten, „wenn bei sehr starkem Trieb... die Außensituation nicht hinreicht, um die Endhandlung auszulösen“.
Beim übergeordneten Antrieb Hunger wären es die Bewegungen des Herunterschluckens der Nahrung, die allein zu einem Herabsetzen des Antriebs führen und damit als Endhandlung anzusehen wären.
Nun kommt diese Endhandlung aber allenfalls dann zustande, wenn die dem Appetenzverhalten zuzurechnenden Verhaltensweisen koordiniert in Form von Reaktionsketten ausagiert werden.