Dieser demokratische Umsturz gab den Anstoss zur zweiten Innerrhoder Verfassung von 1829 mit der unter anderem das Recht der Einzelinitiative eingeführt wurde.
Diese Aktivitäten sollen durch beispielhafte Einzelinitiative gekennzeichnet sein und sich zukunftsweisend aus dem Rahmen der normalen Ausländerarbeit herausheben.
Die Behördeninitiative wird dann wie eine parlamentarische Initiative, eine Einzelinitiative oder eine Volksinitiative behandelt, wenn sie die Unterstützung von wenigstens 60 (von insgesamt 180) Mitgliedern des Kantonsrates findet.
Zu dieser Einzelinitiative stießen in den Anfangsjahren noch ein Programmierer für die technische Umsetzung und die Bewältigung der Daten sowie eine Betreuerin für die ratsuchenden Jugendlichen.