Die Maßnahmen der Frühförderung umfassen den Zeitraum der ersten Lebensjahre und können sich bis zum Kindergarten­eintritt oder bis zur Einschulung erstrecken.
Unter Schulfähigkeit fasst man den körperlich-geistig-seelisch-sozialen Entwicklungsstand eines Kindes zusammen, der zum Zeitpunkt der Einschulung als Voraussetzung für den Unterricht gewünscht wird.
Für Kinder, bei denen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens ein ausgeprägter Sprachförderbedarf ermittelt wurde, ist ein Besuch der Vorschulklassen vor der Einschulung verpflichtend.