Es soll in acht Grundstücke unterteilt werden, die jeweils mit zwei Wohneinheiten (Villen mit Einliegerwohnung) bebaut werden dürfen; Mindestgröße der Grundstücke soll 1200 m² sein.
Trotz heftiger Kritik in der Anfangszeit wurden die Aktivitäten im Verein fortgeführt und die Zahl der Genossen und der gebauten Häuser mit zumeist Einliegerwohnungen wuchs.
Allerdings wurden viele Einliegerwohnungen dann nicht frei vermietet, sondern von Familienangehörigen der Hauseigentümer (z. B. Eltern, Großeltern) genutzt.
So entstanden unter anderem Reihenhäuser mit Einliegerwohnung für das "Senioren im Familienverband"-Programm oder sechs behindertengerechte Einfamilienhäuser.
Der Eingangsbau, Gebäude 1, ein ehemaliger Stallspeicher mit Einliegerwohnung, beherbergt Bereiche des ländlichen Handwerks und der Hauswirtschaft auf 450 m².