In vielen Verfassungen der Moderne, wird der Eigentumsschutz als Grundrecht behandelt, d. h. die Verfassung enthält den Schutz des Eigentums als Prinzip, ohne dessen inhaltliche Ausprägung zu bestimmen.
Diese Schule geht von einer positiven Wirkung der geschützten Eigentumsrechte international agierender Unternehmen an innovativen Technologien aus, da der Eigentumsschutz dem internationalen Technologietransfer und der Überwindung von Marktimperfektionen dienen.
Ein Eigentümer kann die Herausgabe auf Grund seines Eigentums (Eigentumsschutz), aus ungerechtfertigter Bereicherung (Bereicherungsrecht) oder aus Delikt verlangen.