2 EStDV nicht nur den steuerlichen Gewinn, sondern auch wichtige steuerliche Anknüpfungspunkte wie das steuerliche Eigenkapital oder die Höhe der Entnahmen und Einlagen.
Nach EStDV können größere Erhaltungsaufwendungen für nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden.
2 EStDV ist nicht zu verwechseln mit außerbilanziellen Korrekturen wie z. B. der Hinzurechnung der Gewerbesteuer oder anderer nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben (§ 4 Abs.
Bei der Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG gelten in der Regel sehr strenge Nachweisanforderungen, die sich unter anderem aus § 64 EStDV ergeben.