Die Buchhändler wurden verpflichtet, über die von ihnen vertriebenen Werke Auskunft abzugeben, eine Druckerlaubnis nachzuweisen und je ein Exemplar des Werkes an die Kommission abzuliefern.
1861 wurde er von den preußischen Behörden zu drei Jahren Festungshaft wegen Pressevergehen verurteilt, ihm wurde die Druckerlaubnis entzogen, sowie die Bürgerrechte für fünf Jahre.