Sofern die Vollstreckung allerdings verfahrensfehlerhaft erfolgt, kann die Vollstreckungserinnerung neben der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.
Zur Beantwortung der Frage, wer Drittwiderspruchsklage erheben kann, wird zwischen eigennütziger und uneigennütziger (fremdnütziger) Treuhand unterschieden.
Die wichtigsten Vollstreckungsrechtsbehelfe sind die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde, die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage.
Gegen diese Auffassung wird eingewendet, dass dem Vorbehaltsverkäufer völlig in unzumutbarer Weise nicht nur die Drittwiderspruchsklage genommen würde, sondern auch die Verwertung der Sache selbst.