Es wurden – unter aktiver Mitarbeit von Studierenden – Schwarze Listen erstellt, die Grundlage für die Einleitung von Disziplinarverfahren und Relegationen waren.
Eine Entlassung von Beamten auf Lebenszeit gegen ihren Willen ist nur im Wege des Disziplinarverfahrens möglich oder – in bestimmten Fällen – bei Dienstunfähigkeit.