Bei einem Dispokredit mit Verfügungsrahmen handelt es sich grundsätzlich immer um einen revolvierenden Kredit (jede Geldsumme, die zurückerstattet wurde, steht anschließend wieder zur Verfügung).
Der revolvierende Kredit ähnelt dem deutschen Kontokorrent- und Dispokredit mit der Ausnahme, dass beim revolvierenden Kredit keine Guthaben zulässig sind.
Diese kann über einen Dispokredit oder Kontokorrentkredit erfolgen, ohne dass sich hierbei der Kautionskredit als eigenständige Kreditart etabliert hat.
Der Dispositionskredit (umgangssprachlich „Dispokredit“, auch nur „Dispo“) ist die von Kreditinstituten auf einem Girokonto eingeräumte, betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit.
Werden die eigentlich nur kurzfristig angelegten Dispokredite jedoch für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht durch Kontogutschriften wesentlich und nachhaltig vermindert, gelten sie als „eingefroren“.