Da die Lösegeldzahlung zur Abwendung dieser gemeinsamen Gefahr dient, gilt sie weiterhin als „große Haverei“, für die zwecks Deckung eine Dispache aufzumachen ist.
Der Dispacheur erstellt als Dienstleistung für die beteiligten Parteien des bei der Havarie entstandenen Schadens einen Schadensverteilungsplan, die Dispache.
Sein Havariebericht (Schadensgutachten) ist häufig das entscheidende Dokument zur Ermittlung von Leistungs- oder Schadenersatzpflichten, ersetzt aber nicht die Dispache eines amtlich bestellten Dispacheurs.