Ein Dienststrafverfahren mit der Ziel der Entlassung wurde dennoch gegen ihn eingeleitet, weil eine Kassenprüfung im Verkehrsamt geringere Unstimmigkeiten ergeben hatte.
Das dritte Dienststrafverfahren wurde 1985 eingeleitet und endete 1988 mit der Entlassung aus dem Schuldienst (wegen „mangelnder Distanzierung vom Rechtsradikalismus“).