Der Hausfriedensbruch trifft häufig tatmehrheitlich mit typischen Diebstahlsdelikten, wie Einbruchsdiebstahl oder Ladendiebstahl zusammen, der qualifizierte StGB kann tateinheitlich ggf.
Die Diebstahlsdelikte machen etwa 40 Prozent aller polizeilich registrierten Straftaten aus und stellen damit die zahlenmäßig bedeutendste Deliktsgruppe dar.