Denn Inhalt des abgeschlossenen Devisentermingeschäfts ist gerade die vertragliche Übernahme des Risikos der zukünftigen Kursentwicklung durch das Unternehmen.
Zahlt nun der Importeur nicht rechtzeitig, so verkauft die Bank dem Exporteur den Betrag des Devisentermingeschäfts an dessen Fälligkeit durch Kassageschäft, so dass der Exporteur das Devisentermingeschäft erfüllen kann.