Je deutlicher der Ost-West-Gegensatz sich im weltpolitischen Maßstab ausbildete, desto klarer schlug er sich auch in der Deutschlandpolitik der Großmächte nieder.
Konkret beschäftigte er sich im Rahmen von Planungen zur Nachkriegsbesetzung der Achsenmächte und zur zukünftigen Deutschlandpolitik mit Fragen des Justizwesens.
Deswegen gab es in Fragen der gemeinsamen Deutschlandpolitik der Siegermächte gleichsam ein „Vetorecht“, das es jeder Besatzungsmacht erlaubte, in ihrer Zone einen eigenen Weg einzuschlagen.
Seit 1938 ging die Sopade von der Unvermeidbarkeit eines Krieges aus und verfolgte einen Kurs enger Anlehnung an die Deutschlandpolitik der Westmächte.