Aus der Angabe der Verwahrungsart im Depotauszug muss für den Hinterleger eindeutig erkennbar sein, in welcher Weise er Eigentum an den Wertpapieren besitzt.
Waren es vor Jahren lediglich Anlagevorschläge und ein detaillierter Depotauszug, so wird heute oftmals mit Definitionen des Anlageziels, Ertragserwartungen, Erfolgskontrolle und umfangreichen Anlagevorschlägen gearbeitet.