Ist nämlich die für das Mietfahrzeug vereinbarte Deckungssumme geringer als die zur Begleichung eines Schadensfalls benötigte Summe, so haftet man dafür persönlich.
Überschreitet ein Schaden die Deckungssumme, kann der Staat den Betreiber auf Beschluss des japanischen Parlaments bei der Erfüllung der Schadensersatzforderungen unterstützen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.