Ein Kreditrisiko tragen alle Gläubiger (etwa das Debitorenrisiko der Lieferanten); ob und inwieweit diese Gläubiger ihr Risiko einer näheren Prüfung unterziehen, bleibt ihnen überlassen.
Der Eigentumsvorbehalt ist das typische Sicherungsmittel, das Lieferanten bei der Einräumung eines Warenkredits einsetzen, um ihr Debitorenrisiko auszuschalten.
Wenn sich jedoch das Debitorenrisiko durch Nichtbezahlung verwirklicht, entsteht eine zweifelhafte Forderung, die mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren ist, was mit einer Prognose der Rückzahlungswahrscheinlichkeit verbunden ist.