Ein weiterer praktisch wichtiger Fall der vollstreckbaren Urkunde betrifft die Sicherung einer Darlehensforderung durch ein Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld).
In Abgrenzung zur Prolongation dient die Stundung grundsätzlich der Rettung einer Darlehensforderung, die derzeit nicht bedient werden kann, ohne den Kreditnehmer in die Insolvenz zu treiben.
Mit ihr wandte sich der Schuldner gegen die Klage des Gläubigers auf Rückzahlung einer Darlehensforderung, die tatsächlich nie zur Auszahlung gekommen war.