Die Gemeindebehörde leitet die Ergebnisse in der Gemeinde zusammengefasst an den Kreiswahlleiter weiter, dieser wiederum über den Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter.
Dies leitet die aggregierten Zahlen dem Kreiswahlleiter, dieser die aggregierten Zahlen dem Landeswahlleiter und dieser zuletzt dem Bundeswahlleiter weiter.