Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll künftig in jedem Herbst von einem Expertengremium, dem Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt, für das Folgejahr neu festgelegt werden.
Trotz einer Warnung durch das Bundesversicherungsamt nach dem ersten gab es im Folgejahr ein weiteres, welches das Bundesversicherungsamt als zu teuer einschätzte.