Das für die Verordnung zuständige Bundesumweltministerium sieht aus verschiedenen Gründen keine Notwendigkeit für einen Quecksilber-Grenzwert, unter anderem wegen einer zunehmenden Verwendung anderer Dentalwerkstoffe.
Eine Übertragung von Strommengen von jüngeren Anlagen auf ältere Anlagen wurde nicht ausgeschlossen, allerdings als Ausnahmefall bezeichnet, der der Zustimmung des Bundesumweltministeriums bedurfte.
Der vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt geförderte freiwillige Nachhaltigkeitstest stellt das gesellschaftliche und ökologische Engagement von produzierenden Unternehmen in den Fokus.
Innerhalb weniger Tage reichten die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer Berichte der Kernkraftwerksbetreiber, die von ihren Experten begutachtet worden waren, an das Bundesumweltministerium weiter.