In diesem Fall führt die Kreditbesicherung auch bei anderen Kreditsicherheiten zu einer geringeren Eigenmittelunterlegung als es bei reinen Blankokrediten der Fall wäre.
Beim ersteren müssen die Geschäftsbanken notenbankfähige Kreditsicherheiten in Form von Wertpapieren verpfänden, die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht hingegen als Blankokredit zur Verfügung.