Der Rumpf aus nicht in Anspruch genommenen Bezugsrechten (siehe Privatplatzierung nicht bezogener Aktien) kann ebenfalls zum Aufbau eines Bestandes an Vorratsaktien führen.
Beim deutschen Börsenhandel beträgt sie beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 %, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 % des Kauf- bzw. Verkaufspreises.
Die Ausgabe von Bezugsrechten ermöglicht es den Altaktionären, bei einer Kapitalerhöhung mitzuziehen und damit ihren anteilmäßigen Anteil am Unternehmen zu halten.
Weitere Voraussetzung des Ausschlusses von Bezugsrechten ist, dass der Anstieg des Grundkapitals durch die Kapitalerhöhung geringer als zehn Prozent ist und der Emissionspreis den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Abs.
Beim Kursindex (auch Preisindex,) wird der Indexstand ausschließlich auf Grund der Aktienkurse ermittelt und meist nur um Erträge aus Bezugsrechten und Sonderzahlungen bereinigt.
Bei Eigenverwahrung muss sich der Inhaber um Zins- und Dividendenzahlungen, die Endfälligkeit von Anleihen sowie um die Einlösung von Bezugsrechten selbst kümmern und entsprechende Fristen beachten.