Auslöser war immer wieder die Position des Unternehmens, dass eine Bonuszahlung dann nicht geschuldet würde, wenn der Kunde im Laufe des ersten Bezugsjahres zum Ende des Belieferungsjahres gekündigt hat.
Bis 2008 gingen in deutsche Statistiken auch solche Personen ein, die nicht im Bezugsjahr die Schule verlassen hatten, aber sich in diesem Jahr erstmals um eine Ausbildungsstelle bewarben.