Unterwirft sich der Schuldner für andere Zwecke der Zwangsvollstreckung (etwa im Rahmen einer Bürgschaft oder eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses), wird ebenfalls Beurkundungspflicht ausgelöst.
Wird eine Grundschuld- oder Hypothekenbestellung für Kreditinstitute mit einer Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung verbunden (Regelfall), löst diese Unterwerfungserklärung Beurkundungspflicht aus.